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Aufnahme und Kostenübernahme
Die Luise von Marillac Rehaklinik hat ihren offiziellen Klinikbetrieb am 12. Juli 2010 eröffnet und ist durch die Deutsche Rentenversicherung zugelassen. Fragen zur Kostenübernahme beantwortet Ihnen gerne unsere Aufnahmeberatung. Diese berät Sie gerne kompetent und persönlich am Telefon 07331 44 22-0 oder beantwortet Ihre Fragen per E-Mail kontakt@marillac-klinik.de.
Wunsch- und Wahlrecht
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.
Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie können sich eine Klinik Ihrer Wahl auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Die Rehabilitationsträger sind nicht berechtigt, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung nachzukommen, dass Sie eventuell entstehende Mehrkosten als Differenz zum Pflegesatz einer vom Rehabilitationsträger bevorzugten Einrichtung selber zahlen. Denn hier gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf eine Kostenerstattung.
Vom Krankenhausaufenthalt in die Rehabilitationsklinik
Jede medizinische Rehabilitation muss vor dem Antritt von Ihnen beantragt werden. Dazu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten erforderlich.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihren Wunsch. Er wird mit Ihnen zusammen beraten, welche Art der Rehabilitation und welche Klinik für Sie medizinisch geeignet ist, und unterstützt Sie bei Ihrer Antragstellung.
Antragsvordrucke erhalten Sie von Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger. Bei onkologischen Erkrankungen sind dies in der Regel die Rentenversicherungen oder die privaten Krankenversicherungen.
Auch können Sie deren Beratungsdienste in Anspruch nehmen oder sich an den Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus wenden. Hier erhalten Sie ebenfalls eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der geeigneten Klinik sowie ihrer Antragstellung.
Sollte der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, so muss er dies in einem Bescheid begründen. Generell sollten Sie Aussagen, dass eine bestimmte Klinik für Sie nicht geeignet sei oder nicht belegt werden darf, genauestens überprüfen. Gegebenenfalls kann diese Aussage gemeinsam mit der Klinik Ihrer Wahl entkräftet werden. Sie können und sollten dann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.